Sechs Winzer mit Weinbergsbesitz im Winninger Uhlen sind am Ziel. Die EU-Kommission hat grünes Licht gegeben für die Eintragung der geschützten Ursprungsbezeichnungen »Uhlen Blaufüßer Lay«, »Uhlen Laubach« und »Uhlen Roth Lay«.
Reinhard Löwenstein vom Weinbut Heymann-Löwenstein sieht mit den drei Einzellagen die erste wirklich konsequente »Appellation contrôlée« auf deutschem Boden verwirklicht. Sie beruhe auf einer präzisen geologischen Abgrenzung durch das geologische Landesamt, strenge Richtlinien im Weinberg, die nur den Anbau von Riesling, eine Bestandsdichte von mindestens 7.000 Reben pro Hektar und ambitionierte Reifeparameter vorsieht.
Die Weine dürfen nur in traditioneller Vinifikation also unter Ausschluss neuer önologischer Verfahren gewonnen werden. Für die verschiedenen Geschmacksrichtungen, trocken, halbtrocken und edelsüß, sind klare Profile definiert und alle Weine sollen einer klaren Kommunikation unterliegen, so dürfen zum Beispiel Prädikate wie Kabinett und Spätlese für trockene Weine nicht verwendet werden.
Ein denkwürdiges Ereignis, denn die neuen GUs dürften angesichts des über Jahre betriebenen und jetzt erfolgreich zu Ende geführten Genehmigungsverfahrens zur Blaupause für zahlreiche Nachahmer werden.
Quelle: Weinwirtschaft
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